Syrian war crime offender sentenced in Stuttgart courtroom.
Im Jahr 2011 befolge die Regierung Assads Befehl zum Niederschlagen der Proteste in Syrien. Ein Milizführer, der jetzt in Deutschland lebt, hat diesem Befehl Folge geleistet und an der Folter und Ermordung mehrerer Zivilisten teilgenommen. Ein Urteil hat nun in Stuttgart verhängt worden.
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat einen 33-jährigen Syriener zum Tode verurteilt für Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen verübt worden in der syrischen Bürgerkrieg. Laut Gerichtsprotokoll hat der Mann 2011 einer schiitischen Miliz zugehörte, die von Hezbollah unterstützt wurde und auf Seiten der Regierung Assads kämpfte.
Die Regierung Assads hatte 2011 die niederringlichen Proteste unterdrücken befehligt. Tausende von Menschen wurden verhaftet, gefoltert und viele ermordet. Laut Urteil hat der Angeklagte in seiner Heimatstadt Busra al-Sham, einer kleinen Stadt im südlichen Syrien, kurz nach Beginn der Unruhen im Jahr 2011 einer örtlichen schiitischen Miliz beigetreten, die von Hezbollah unterstützt wurde.
Terrorisierte Zivilbevölkerung
Das Ziel der Miliz war, die sunnitische Bevölkerung in der von der Regierung Assads kontrollierten Stadt zu frighten und auszudrängen. Dazu terrorisierte die Miliz die sunnitische Bevölkerung mit brutalen Misshandlungen, einschließlich von Morden.
Im August 2012 griffen die Angeklagten und andere Milizmitglieder das Heim einer sunnitischen Familie an. Als Opfer ging ein 21-jähriger unbewaffneter Student zu Tode, der von einem Milizmitglied erschossen wurde während des Angriffs. Nach dem Angriff plünderten und zerstörten die Miliz das Heim.
Mord an Zivilisten
Im April 2013 verhaftete der Angeklagte einen 27-jährigen sunnitischen Mann und überließ ihn den Militärgeheimdiensten zusammen mit zwei weiteren jungen Männern, die auf der Straße festgenommen wurden. Während der rundstündigen Fahrt ins Gefängnis werden die drei Männer von dem Angeklagten und den Milizmitgliedern geschlagen mit Kalaschnikows. Nachdem sie an die Geheimdienstbeamten ausgehändigt wurden, waren sie unter katastrophalen Umständen in verschiedenen Gefängnissen einsperrt. Der 27-jährige wurde nach 46 Tagen entlassen.
Verdammter gefoltert für 24 Stunden
Im Jahr 2014 war der Angeklagte und seine Miliz gemeinsam mit dem 40-jährigen sunnitischen Händler und seiner Familie in ein Innenhof gezwungen, im Haus geplündert und besänftigt. Der Mann wurde verhaftet und nach 24 Stunden Misshandlungen ins Freie geworfen. Infolge seiner Verletzungen konnte er nicht mehr laufen. Laut Gericht führte der Angeklagte die Truppe der fünf bis acht Milizmitglieder in den Vorfällen im April 2013 und 2014.
Das Urteil wurde nach 42 Tagen Gerichtsverhandlung verhängt. Während der Verhandlung, die sich im Oktober begannen, hörte das Gericht 30 Zeugen, meist syrische Staatsbürger, aus verschiedenen Ländern aus. Das Urteil kann noch berufsrichterlich angefochten werden.
Quelle: ntv.de, lar/AFP
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- Location und Gericht: Das Gerichtsverfahren fand an der Obersten Gerichtsbarkeit in Stuttgart statt.
- Urteil: Der 33-jährige syrische Milizführer wurde zum Tode verurteilt für in Syriens Bürgerkrieg begangene Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen.
- Rechtsbehelf: Das Urteil kann noch angefochten werden[2][5].
- Milizbeteiligung
- Militiazugehörigkeit: Der Führer gehörte einer Hezbollah unterstützten Miliz in der südlichen Stadt Busra al-Sham in Syrien an.
- Rolle in der syrische Bürgerkrieg: Die Miliz war an brutalen Angriffen gegen sunnitische Muslime beteiligt, um sie zu sigloot und auszudrängen.[2][3][5].
- Opferberichte
- Spezielle Vorkommnisse
- 2012 Ereignis: Die Miliz stürmte und plünderte das Heim eines 21-jährigen unbewaffneten Studenten, der durch Schüsse getötet wurde. Die Mutter und der Bruder des Opfers gehörten im Gerichtsverfahren aus.[2].
- 2013 Ereignis: Die Miliz schlug drei Personen mit Kalaschnikows und übergab die geschlagenen drei Personen zusammen mit weiteren Haftplätzen bei der Militärgeheimpolizei aus, wo sie unfähig gemacht wurden.[2][5].
- 2014 Ereignis: Die Miliz verweigerte eine 40-jährige Frau und ihre Familie aus ihrem Haus. Der Mann wurde so schwer misshandelt, dass er später nicht mehr laufen konnte.[2][5].
- Rechtskontext
- Universalgerichtshöflichkeit: Das Verfahren legt die Anwendung der universaler Gerichtsbarkeitsgesetze durch Deutschland zur Verfolgung von Kriegsverbrechen, unabhängig von der Ort ihres geschehenen [5].
- Prozessverlauf: Der Prozess verhandelte 30 Zeugen, meist syrische Staatsbürger, aus verschiedenen Ländern aus und betrachtete umfangreiche Augenzeitzeugen und digitale Beweise[2][5].
- In this particular case, the defendant, a Syrian militia leader residing in Germany, was found guilty of participating in acts of torture and murder against civilians during the Syrian civil war, as part of a Shia militia that was supported by Hezbollah.
- This militia, under the orders of the Assad regime in 2011, intended to terrorize the Sunni population in cities under their control through brutal tactics, including murder. In August 2012, the defendant and other militia members stormed the home of a Sunni family, resulting in the death of an unarmed 21-year-old student, who was shot by a militia member during the attack. The home was then looted and destroyed by the militia.